Die aktuelle Insolvenzantragspflicht gilt nur noch bis zum 30. September 2020 – Nutzen Sie die Zeit – jetzt!
Die haftungsbewährte und teilweise auch strafbewährte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.
Haben Sie alle Ihre Möglichkeiten genutzt? Läuft Ihnen die Zeit davon?
Handeln Sie jetzt, bevor Sie Ihr Lebenswerk, die Arbeitsplätze Ihrer treuen Mitarbeiter und Ihren guten Ruf zerstören.
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- Die Tage laufen ab wie in einem Countdown!
Verkaufen Sie Ihre Firma solange sie noch funktioniert und Licht am Ende des Tunnels ist.
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- Nutzen Sie die Chance. Etwas Vorlauf wird immer für einen Firmenverkauf benötigt.
- Geben Sie das Ruder nicht einfach an den Insolvenzverwalter ab. Der entscheidet dann für Sie und Sie haben keine Befugnisse mehr – Sie dürfen nur noch Wünsche äußern. Sie bestellen dann noch nicht einmal Putzmittel eigenständig.
Unser USP liegt im Wissen um den Faktor Zeit im Verkauf des Unternehmens.