M&A-Transaktionen im Mittelstand – verlässliche Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei
Steuerliche Expertise und Transaktionserfahrung sinnvoll verbinden
Steuerberater begleiten ihre Mandanten häufig über viele Jahre, oft über Jahrzehnte. Sie kennen die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens, die familiären Hintergründe der Gesellschafter und die Besonderheiten der jeweiligen Branche oftmals besser als jeder andere externe Berater.
Wenn sich Unternehmer erstmals mit der Frage der Nachfolge oder eines möglichen Unternehmensverkaufs beschäftigen, entsteht neben den steuerlichen Fragestellungen ein zusätzlicher Bedarf: die professionelle Gestaltung und Durchführung eines M&A-Prozesses.
INVESTORA unterstützt Steuerberater dabei als spezialisierter Partner für Unternehmensverkäufe und Nachfolgelösungen im Mittelstand. Ziel ist keine Verlagerung der steuerlichen Beratung, sondern eine klare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und INVESTORA.
Während die steuerliche Beratungshoheit vollständig bei der betreuenden Kanzlei verbleibt, übernimmt INVESTORA die operative Durchführung des Verkaufsprozesses – von der Marktansprache bis zur Vertragsunterzeichnung.
Die drei tragenden Säulen unserer Zusammenarbeit
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- Inhabergeführt und persönlich: Die Betreuung erfolgt exklusiv durch die Geschäftsführung für maximale Diskretion.
- Im Mittelstand verwurzelt: Seit über 22 Jahren Begleitung von Nachfolgeprozessen und M&A-Vorhaben.
- Klar definiertes Segment: Fokus auf Transaktionen zwischen 1 und 50 Millionen Euro in Produktion, Handel und Technologie.
Das INVESTORA Kooperationsverständnis
Unternehmer erwarten in einer Nachfolge- oder Verkaufssituation zu Recht eine lückenlose Betreuung durch vertraute Ansprechpartner.
Steuerberater bleiben dabei die zentrale Instanz für alle steuerlichen, bilanziellen und strukturellen Fragestellungen. INVESTORA ergänzt diese Rolle um die operative M&A-Kompetenz und übernimmt die Aufgaben, die typischerweise außerhalb des klassischen Kanzleialltags liegen.
Dazu gehören die Vorbereitung des Verkaufsprozesses, die Erstellung professioneller Verkaufsunterlagen, die Identifikation geeigneter Käufer, die Marktansprache, die Koordination des Datenraums sowie die Verhandlungsführung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Die Zusammenarbeit ist darauf ausgelegt, den Mandanten optimal zu begleiten und gleichzeitig die jeweilige Expertise beider Seiten konsequent zu nutzen.
Die „Menükarte“ für Ihre Kanzlei: Sichern Sie sich wertvolle Honorardienstleistungen
Ein Unternehmensverkauf bietet Steuerberatern die Möglichkeit Spezialdienstleistungen anzubieten. Nutzen Sie diese Übersicht als Orientierung für Ihr transaktionsbegleitendes Dienstleistungsportfolio:
1. Analyse & Weichenstellung
Sinnvoll 1 bis 5 Jahre vor dem geplanten Verkauf, um die steuerliche Ausgangslage des Mandanten zu optimieren.
Steuerlicher Status-Check (Quick Health Check)
Inhalt: Analyse der aktuellen Bilanzstrukturen auf steuerliche Risiken (z. B. unentdeckte Betriebsaufspaltungen, verdeckte Gewinnausschüttungen).
Ziel: Risiken eliminieren, bevor die Käuferseite sie in der Due Diligence findet und den Preis drückt.
Rechtsform- und Holding-Strukturierung
Inhalt: Prüfung und Durchführung von steuerneutralen Umwandlungen (§ 20, 24 UmwStG).
Ziel: Wechsel in eine steuerlich günstigere Verkaufsstruktur (z. B. GmbH/Holding zur Nutzung der 1,5 %-Besteuerung) unter Einhaltung von Sperrfristen.
Steuerliche Immobilien-Entflechtung
Inhalt: Steueroptimierte Trennung von Betriebsimmobilien und operativem Geschäft.
Ziel: Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung.
2. Konzeption & Strukturierung
Ihre Kernleistungen, sobald der Verkauf konkret vorbereitet wird.
Belastungsvergleich „Asset Deal vs. Share Deal“
Inhalt: Steuerliche Vergleichsrechnung der beiden Verkaufsvarianten auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters.
Ziel: Ermittlung der Netto-Liquidität nach Steuern als fundamentale Verhandlungsgrundlage.
Optimierung von Veräußerungsgewinnen (§ 16 / § 34 EStG)
Inhalt: Prüfung der Voraussetzungen für den halben Steuersatz, den Freibetrag (ab 55 Jahren) oder die Fünftelregelung.
Ziel: Minimierung der persönlichen Einkommensteuerlast Ihres Mandanten.
Vendor Tax Due Diligence (Verkäufer-Steuerprüfung)
Inhalt: Systematische Aufbereitung aller steuerlich relevanten Daten und Dokumente für den digitalen Datenraum.
Ziel: Beschleunigung des Verkaufs und aktive Vermeidung von Kaufpreis-Nachverhandlungen.
Reinvestitions- und Steueraufschubberatung (§ 6b EStG)
Inhalt: Prüfung der Übertragung stiller Reserven (z. B. aus Gebäuden) auf neue Wirtschaftsgüter.
Ziel: Steuerfreies Parken und gezieltes Reinvestieren von Verkaufserlösen.
3. Absicherung & Verträge
Ihre begleitende Expertise während der heißen Phase der Vertragsgestaltung.
Steuerliche Prüfung des Kaufvertrags (SPA-Review)
Inhalt: Steuerliche Analyse des Unternehmenskaufvertrags.
Ziel: Optimierung von Steuerfreistellungsklauseln, Kaufpreisallokationen und Earn-Out-Regelungen im Sinne des Mandanten.
Einholen einer Verbindlichen Auskunft (§ 89 AO)
Inhalt: Formulierung und Einreichung eines Antrags beim Finanzamt bei hochkomplexen Transaktionsstrukturen.
Ziel: Absolute Rechtssicherheit über die steuerlichen Folgen noch vor der Vertragsunterschrift.
4. Deklaration & Nachbetreuung
Ihre Kanzleileistungen nach dem erfolgreichen Closing.
Ermittlung & Deklaration des Veräußerungsgewinns
Inhalt: Exakte steuerliche Berechnung des Gewinns und Übernahme in die laufende Steuererklärung bzw. Feststellungserklärung.
Ziel: Korrekte und fristgerechte Meldung der Transaktionsdaten an das Finanzamt.
Begleitung der steuerlichen Schluss-Betriebsprüfung
Inhalt: Vertretung des Mandanten bei der Außenprüfung für die Zeiträume bis zum Verkaufsstichtag.
Ziel: Abwehr von Steuernachforderungen, für die Ihr Mandant vertraglich gegenüber dem Käufer haftet.
Partnerschaft per Definition: Klare Aufgabenteilung
Vertrauen entsteht durch Transparenz und klar definierte Verantwortlichkeiten.
Die Zusammenarbeit basiert daher auf einer konsequenten Trennung der Zuständigkeiten:
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- INVESTORA fokussiert sich exklusiv auf das M&A-Geschäft: Marktgerechte Unternehmensbewertung, Erstellung professioneller Verkaufsunterlagen, Identifikation geeigneter Käufer, Organisation des Datenraums sowie Verhandlungsführung bis zum Signing.
- Die Kanzlei behält die steuerliche Hoheit: Sämtliche steuerlichen Strukturierungs- und Prüfungsleistungen verbleiben in der Verantwortung der betreuenden Steuerberater. Die entsprechenden Leistungen werden weiterhin unmittelbar mit dem Mandanten abgerechnet.
Ihre drei Vorteile in der Zusammenarbeit
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- Garantierter Mandantenschutz: Vertraglich klar geregelte Zusammenarbeit ohne Konkurrenz zur Kanzlei.
- Wahrung der steuerlichen Beratungshoheit: Alle steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bleiben in der Verantwortung der Kanzlei.
- Operative Entlastung im Prozess: Übernahme des gesamten Transaktionsmanagements von der Käuferansprache bis zum Signing.
Mehrwert für Ihre Kanzlei
Während INVESTORA den Käufermarkt bearbeitet, geeignete Interessenten identifiziert und die Transaktion organisiert, kann sich die Kanzlei auf die steuerlich anspruchsvollen Beratungsleistungen konzentrieren.
Gerade in Unternehmensverkäufen entstehen zahlreiche Sonderthemen, die weit über die laufende Steuerberatung hinausgehen und den Mandanten einen erheblichen zusätzlichen Beratungsbedarf bieten.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, diesen Beratungsbedarf frühzeitig sichtbar zu machen und der betreuenden Kanzlei die notwendige Zeit und den Handlungsspielraum zu verschaffen, diese Leistungen vollständig selbst zu erbringen.
Kontinuität auch nach dem Unternehmensverkauf
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf endet nicht mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag.
In vielen Fällen besteht auch nach der Transaktion Bedarf an einer verlässlichen steuerlichen Betreuung des Unternehmens. Deshalb wird die betreuende Kanzlei während des gesamten Prozesses als wertvoller Wissensträger positioniert.
Das Ziel besteht darin, Kontinuität für Unternehmer, Käufer und Berater zu schaffen und bestehende Mandatsbeziehungen nachhaltig zu sichern.
Mandatsschutz und gesetzlicher Beratungsauftrag: Ablauf in der Praxis
Steuerberater erfüllen eine zentrale Rolle als unabhängige Berater ihrer Mandanten. Die Zusammenarbeit mit INVESTORA setzt genau dort an, wo ein Unternehmensverkauf zusätzliche vertriebliche und transaktionsbezogene Kompetenzen erfordert.
1. Die Ausgangslage
Der Mandant beschäftigt sich mit Nachfolge oder Unternehmensverkauf. Alternativ wird das Thema im Rahmen der Jahresabschluss- oder Gestaltungsberatung erstmals konkret.
2. Die Mandatserteilung
INVESTORA übernimmt die operative Vorbereitung und Durchführung des Verkaufsprozesses. Der Mandant beauftragt INVESTORA direkt mit der M&A-seitigen Umsetzung.
3. Die Aktivierung des Beratungsbedarfs
Mit Beginn der Transaktion entstehen regelmäßig komplexe steuerliche Fragestellungen rund um Strukturierung, Kaufvertrag, Veräußerungsgewinn und steuerliche Folgen.
4. Die steuerliche Begleitung
Die Kanzlei begleitet den Mandanten weiterhin in allen steuerlichen Fragestellungen und rechnet diese Leistungen wie gewohnt direkt mit dem Mandanten ab.
Das Ergebnis: Ein professionell geführter Unternehmensverkauf, bei dem Mandant, Steuerberater und M&A-Spezialist ihre jeweiligen Stärken optimal einbringen.
Vertrauen erfordert persönliche Kontinuität und absolute Diskretion
Unternehmensverkäufe zählen zu den anspruchsvollsten Entscheidungen im Leben eines Unternehmers. Entsprechend wichtig sind feste Ansprechpartner und kurze Entscheidungswege.
Die Betreuung erfolgt deshalb persönlich durch die Geschäftsführung, unterstützt durch ein spezialisiertes Team.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Kanzleikooperationen
Holger Käunicke
Geschäftsführer & Firmenverkäufer | INVESTORA®
Telefon für den direkten Erstkontakt: 02182 573 223
Direkt-E-Mail: h.k.@investora.de

